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75 Jahre Grundgesetz Demokratiefest Im Deutschen Bundestag

75 Jahre Grundgesetz: Demokratiefest im Deutschen Bundestag

Jubiläum mit Staatsakt und großem Demokratiefest in Berlin

Artikel 2 des Grundgesetzes tritt vor 75 Jahren in Kraft

Am 23. Mai 2024 feiert Deutschland das 75-jährige Bestehen seines Grundgesetzes. Zu diesem Anlass findet ein Staatsakt in Berlin statt. Einen Tag später, am 24. Mai, wird das Jubiläum mit einem großen Demokratiefest im Deutschen Bundestag begangen.

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und garantiert die Grundrechte und Freiheiten der Bürger.

Artikel 2 des Grundgesetzes besagt: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Dieser Artikel ist die Grundlage für alle anderen Grundrechte und Freiheiten, die im Grundgesetz garantiert werden.

Das Demokratiefest im Deutschen Bundestag wird am 24. Mai 2024 stattfinden. Es wird ein buntes Programm mit Musik, Tanz, Theater und Diskussionen geben. Außerdem werden Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu Wort kommen.

Das Demokratiefest ist eine gute Gelegenheit, über die Bedeutung des Grundgesetzes für unsere Demokratie zu diskutieren und zu feiern. Es ist auch eine Gelegenheit, sich mit anderen Bürgern über die Zukunft unseres Landes auszutauschen.


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